Folgende Elternteiel vertreten die Elternschaft im Schuljahr 2022/2023 als Mitglieder des Schulelternbeirats:
Die gesetzlichen Grundlagen des SEB dokumentiert §40 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes.
Die Sitzungen des Schulelternbeirats (SEB) finden regelmäßig in einem Abstand von vier bis sechs Wochen statt. zu den Sitzungen sind neben den SEB-Mitgliedern auch die Schulleitung sowie der Personalrat der Schule eingeladen. Die Dauer beträgt ca. zwei Stunden, in denen aktuelle Fragen von Eltern zu dem Schulalltag sowie Neuigkeiten vorgestellt, beraten und ggf. entschieden werden. Grundlage jeder Sitzung ist die an alle Mitglieder vorab geschickte Tagesordnung. Diese wird ergänzt durch den aktuellen Bericht der Schulleitung über Entwicklungen und Planungen innerhalb der Schule. Die Tagesordnungspunkte werden kritisch durch Nachfragen und Anregungen erörtert. Es werden mit allen Sitzungsteilnehmern Lösungen gesucht und in der Regel auch einvernehmlich beschlossen. Bei Bedarf bildet der SEB Arbeitsgruppen um wichtige Themen weiter zu unterstützen.
Die Schulleitung nimmt Anregungen, Wünsche und Kritikpunkte aus der Mitte des Schulelternbeirats auf.
Ein besonderes Anliegen ist dem SEB die Förderung der Kommunikation zwischen Eltern, Schülern und Lehrern. Eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Gremien soll fortgeführt und damit das gute Lern- und Arbeitsklima gestärkt werden.
Wir hoffen, Sie konnten sich einen kleinen Einblick in unsere Arbeit verschaffen.
Haben Sie ein Anliegen, eine Frage oder benötigen Sie Hilfe? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
telefonisch: Britta Grigoleit: 02683 937163
per E-Mail: SEB@rsasbach.de
Wir sind für Sie da!