Unsere Hausordnung und sonstige Regelungen

Unsere Hausordnung steht zum Download für Sie bereit:

Download
Hausordnung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 30.2 KB

Verlassen des Schulgeländes bei vorzeitigem Unterrichtsschluss

Schülerinnen und Schüler von Klassenstufe 1 bis einschließlich Klassenstufe 8 dürfen das Schulgelände nicht verlassen; sie sind bis zum Ende des stundenplanmäßig vorgesehenen Unterrichts zu beaufsichtigen. Die Eltern können sich zu Beginn des Schuljahres schriftlich oder für jeden Einzelfall mündlich/telefonisch damit einverstanden erkläre, dass die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nach der vorzeitigen Beendigung des Unterrichts verlassen. Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass - wie allgemein geltende - eine Haftung der Schule bei Verlassen des Schulgeländes ausgeschlossen und dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz grundsätzlich nur für den direkten Heimweg gewährleistet ist.

Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 9 ist das Verlassen des Schulgeländes nach der vorzeitigen Beendigung des Unterrichts freigestellt. Sie und ihre Eltern sind jedoch zu Beginn des Schuljahres darauf hinzuweisen, dass - wie allgemein geltend - eine Haftung der Schule bei Verlassen des Schulgeländes ausgeschlossen und dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz grundsätzlich nur für den direkten Heimweg gewährleistet ist.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen während der Schulzeit das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen; in Pausen und Freistunden ist Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II das Verlassen des Schulgeländes erlaubt.